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   VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04   

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https://dejure.org/2006,25443
VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04 (https://dejure.org/2006,25443)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.07.2006 - VerfGH 17/04 (https://dejure.org/2006,25443)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - VerfGH 17/04 (https://dejure.org/2006,25443)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bejahend: BVerfGE 89, 1 (5 ff.) sowie NJW 1995, 1480 f.; NJW 1997, 2377; NJW-RR 2004, 440), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 (12) und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01 und 124 A/01 -, WuM 2003, 21).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    So hätten die Beschwerdeführer hinsichtlich des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die betreffende Rechtsfrage präzise benennen und darlegen müssen, warum es sich ihrer Auffassung nach um eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Frage handelt, die sich in einer Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. die diesbezügliche Definition in BGHZ 154, 288 (291), m. w. N.).
  • BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03

    Zur Stattgabe einer Räumungsklage wegen Verletzung des Rechts des Vermieters zur

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bejahend: BVerfGE 89, 1 (5 ff.) sowie NJW 1995, 1480 f.; NJW 1997, 2377; NJW-RR 2004, 440), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 (12) und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01 und 124 A/01 -, WuM 2003, 21).
  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 1131/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine sog. Verwertungskündigung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    § 564b Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 BGB a. F. trifft in diesem Spannungsfeld eine Regelung, welche die Mieterinteressen angemessen berücksichtigt und dem Vermieter zugleich die Wiedererlangung der unmittelbaren Verfügungsgewalt unter zumutbaren Bedingungen ermöglicht (vgl. BVerfG, NJW 1989, 972 (973)).
  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99

    Verkennung der Bedeutung des GG Art 14 Abs 1 S 1 für die Rechtsstellung des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Bei der Auslegung und Anwendung der genannten mietrechtlichen Vorschriften sind danach neben den Belangen des Vermieters, seinem Erlangungsinteresse, auch die Belange des Mieters, sein Bestandsinteresse, angemessen zu berücksichtigen, die beiderseitigen Belange gegeneinander abzuwägen und in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (BVerfG, NJW-RR 1999, 1097 (1098)).
  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 1797/95

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bejahend: BVerfGE 89, 1 (5 ff.) sowie NJW 1995, 1480 f.; NJW 1997, 2377; NJW-RR 2004, 440), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 (12) und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01 und 124 A/01 -, WuM 2003, 21).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 124/01

    Verletzung der Eigentumsgarantie durch fachgerichtliche Stattgabe einer auf

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bejahend: BVerfGE 89, 1 (5 ff.) sowie NJW 1995, 1480 f.; NJW 1997, 2377; NJW-RR 2004, 440), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 (12) und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01 und 124 A/01 -, WuM 2003, 21).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und insoweit der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 (8 f.); st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1994 - VerfGH 139/93

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Mietsache (Eigenbedarfskündigung) -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Ob im Rahmen der gängigen Mietverträge das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung auch als Eigentum im verfassungsrechtlichen Sinne anzusehen ist (für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG bejahend: BVerfGE 89, 1 (5 ff.) sowie NJW 1995, 1480 f.; NJW 1997, 2377; NJW-RR 2004, 440), ist vom Verfassungsgerichtshof bisher offen gelassen worden (vgl. etwa Beschlüsse vom 17. März 1994 - VerfGH 139/93 - LVerfGE 2, 9 (12) und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01 und 124 A/01 -, WuM 2003, 21).
  • VerfGH Berlin, 25.04.1996 - VerfGH 69/95

    Keine Verletzung des Willkürverbots und des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.07.2006 - VerfGH 17/04
    Willkür im hier maßgeblichen Sinne liegt erst dann vor, wenn die Sach- oder Rechtslage in krasser Weise verkannt worden ist, d. h. wenn bei objektiver Würdigung der Gesamtumstände der Auslegung bzw. Sachverhaltsfeststellung die Annahme geboten ist, die vom Gericht vertretene Auffassung sei im Bereich des schlechthin Abwegigen anzusiedeln (vgl. Beschluss vom 23. April 1996 - VerfGH 69/95, 69 A/95 - LVerfGE 4, 54 (61 f.) m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist, muss der Beschwerdeführer in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt (vgl. Beschlüsse vom 18. Juli 2006 - VerfGH 17/04 - Nachweise von Entscheidungen ohne Fundstelle hier und im folgenden unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 36, und 27. Oktober 2008 - VerfGH 148/08, 148 A/08 - Rn. 25).
  • VerfGH Berlin, 22.01.2008 - VerfGH 70/06

    Darf Mieter auf Auseinandersetzungen zw. Mieter/Vermieter hinweisen?

    aa) Wie der Verfassungsgerichtshof bereits zur sog. Verwertungskündigung (§ 564b Abs. 2 Nr. 3 BGB a. F.) entschieden hat (Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 17/04 - juris Rn. 43/44; für das Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ), müssen die Gerichte bei der Auslegung der mietrechtlichen Kündigungstatbestände die durch die Eigentumsgarantie gezogenen Grenzen wahren und die im Gesetz aufgrund verfassungsmäßiger Grundlagen zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den beiderseitigen Eigentumsschutz beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen vermeidet.
  • VerfGH Berlin, 01.06.2010 - VerfGH 13/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs iSv

    Auch der Verfassungsgerichtshofund das Bundesverfassungsgericht gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass das Fachgericht bei der Prüfung eines Fortsetzungsanspruchsdes Mieters eine konkrete Interessenabwägung vorzunehmen hat (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2007 - VerfGH 17/04 - Rn. 46; BVerfGNJW-RR 1999, 1097 ).
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 138/05

    Wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Sofernder Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist, muss er vielmehr in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenenEntscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt (vgl. Beschluss vom 18.Juli 2006 - VerfGH 17/04 - für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).
  • VerfGH Berlin, 20.04.2010 - VerfGH 62/07

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie iSv Art 23 Abs 1 Verf BE durch

    Hiervon ist nicht bereits dann auszugehen, wenn ein Verfassungsartikel, in dem das betreffende Grundrecht niedergelegt ist, nicht genannt wird oder das grundrechtlich geschützte Interesse einer Seite nicht ausdrücklich erwähnt wird (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 17/04 - Rn. 46).
  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 148/08

    Darlegungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

    Sofern der Verfassungsverstoß nicht offensichtlich ist, muss er vielmehr in Auseinandersetzung mit der Begründung der angefochtenen Entscheidung erläutern, warum der Rechtsfehler das als beeinträchtigt gerügte Grundrecht verletzt (vgl. Beschluss vom 18. Juli 2006 - VerfGH 17/04 - juris Rn. 36; für das Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2003, 199).
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